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BVT ABWASSERRICHTLINIE INDUSTRIE: EFFIZIENT UND ZUKUNFTSORIENTIERT AUFBEREITEN

Die sogenannte „BVT Abwasserrichtlinie Industrie“ ist keine eigenständige Richtlinie, sondern bezeichnet die Anwendung der Besten Verfügbaren Techniken (BVT / BAT) auf die industrielle Abwasserbehandlung.
Sie basiert auf der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) – Richtlinie 2010/75/EU – und wird über branchenspezifische BVT-Merkblätter (BREF) und BVT-Schlussfolgerungen konkretisiert.

Diese Dokumente enthalten verbindliche Emissionsbandbreiten und dienen als Grundlage für nationale Grenzwerte. Betroffene Industriezweige wie z. B. Metallverarbeitung, Chemie, Automotive oder die Lebensmittelproduktion müssen ihre Abwasserbehandlung an diesen Stand der Technik anpassen, um rechtliche Vorgaben und Umweltziele zu erfüllen.

Wir bieten Ihnen hierfür branchenspezifische Lösungen: z. B. Verdampferanlagen, Ultrafiltration und Fremdölabscheider, um Emissionswerte zu reduzieren und Wasser im Produktionsprozess zurückzuführen.

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Abwasseraufbereitung nach
BVT-Standard für Industriebetriebe

Die BVT Abwasserrichtlinie für die Industrie beschreibt, wie Abwasserbehandlungsanlagen am Stand der besten verfügbaren Technik ausgerichtet werden können. Grundlage hierfür sind die europäischen BREF-Dokumente (Best Available Techniques Reference Documents), in denen branchenspezifisch festgehalten ist, welche Verfahren als besonders effizient und umweltfreundlich gelten.

MKR Metzger bietet hierfür ausgereifte Technologien, die helfen, die Anforderungen dieser Richtlinie zu erfüllen, Betriebskosten zu senken und Ressourcen im Unternehmen effizienter zu nutzen. Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) der EU liefert dabei den rechtlichen Rahmen, in dem die BVT-Empfehlungen umgesetzt werden.

Unsere Anlagen sind darauf ausgelegt, die Vorgaben der „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT / BAT) in der industriellen Abwasserbehandlung zu unterstützen – ob als Orientierung bei der Modernisierung oder als Teil eines nachhaltigen Umweltmanagements.

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bvt-abwasserrichtlinie

Grenzwerte der BVT Abwasserrichtlinie für die Industrie

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Grenzwerte vor allem für die Entsorgungsbranche, als auch für die Metallindustrie und Oberflächenbehandlung.
Die Daten basierten auf den offiziellen BVT-Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der EU.

BVT-assoziierte Emissionswerte für Entsorgungsbetriebe

(Indirekte Einleitung – z. B. in einen Vorfluter oder kommunales Klärwerk)

Diese Grenzwerte gelten für Betriebe, die gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle verarbeiten – z. B. bei Altölraffination, der Behandlung von Elektronikschrott, Bodenwäsche, Schredderprozessen oder chemisch-physikalischer Aufbereitung.

Allgemeine Parameter

Stoff / Parameter Zulässiger Bereich Typische Anwendungsbereiche
KW-Index (Kohlenwasserstoffe) 0,5 – 10 mg/l Entsteht u. a. bei der mechanischen Behandlung metallischer Abfälle im Schredder, der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten mit halogenierten Verbindungen, bei der Wiederaufbereitung von Altöl, Bodenwäsche sowie bei flüssigen Abfällen aus der chemisch-physikalischen Behandlung
Freies Cyanid (CN⁻) 0,02 – 0,1 mg/l Bei der Behandlung wasserbasierter flüssiger Abfälle, wenn Cyanid in relevanter Menge enthalten ist
AOX (organisch gebundene Halogene) 0,2 – 1 mg/l Typisch bei der Behandlung halogenhaltiger, wasserbasierter flüssiger Abfälle – etwa aus chemischen Reinigungs- oder Entfettungsprozessen

Metalle & Metalloide – bei Schredder, Altgeräten, chemisch-physikalischer Behandlung

Stoff / Parameter Zulässiger Bereich Typische Anwendungsbereiche
Arsen (As) 0,01 – 0,05 mg/l Z. B. aus dem Recycling von Elektrogeräten, der Altölverarbeitung, der Behandlung metallischer Abfälle, Lösemittelregeneration oder Bodenwäsche
Cadmium (Cd) 0,01 – 0,05 mg/l Tritt häufig auf bei Batterierückständen, metallischen Altteilen oder bestimmten Elektronikbauteilen
Chrom (Cr) 0,01 – 0,15 mg/l Entsteht z. B. bei der Bearbeitung beschichteter Metalle, galvanischen Reststoffen oder aus der Beize
Kupfer (Cu) 0,05 – 0,5 mg/l Häufig in Leiterplatten, Kabeln, Spulen oder galvanischen Schlämmen aus dem Elektronik- oder Altgerätebereich
Blei (Pb) 0,05 – 0,1 mg/l Bei Schredderanlagen, die bleihaltige Bauteile verarbeiten (z. B. Kabelummantelungen, Akkus) darf der Wert bis 0,3 mg/l steigen
Nickel (Ni) 0,05 – 0,5 mg/l Z. B. bei Abfällen aus Edelstahlbearbeitung, galvanischen Prozessen oder Nickelhaltigen Beschichtungen
Quecksilber (Hg) 0,5 – 5 µg/l Entsteht v. a. bei Altgeräten (z. B. Thermometer, Leuchtstofflampen) oder medizinischen Rückständen
Zink (Zn) 0,1 – 1 mg/l Kann bei verzinkten Bauteilen, Altmetallen oder Elektronikschrott auftreten – bei intensiver Schreddernutzung auch bis zu 2 mg/l zulässig

Metalle & Metalloide – bei flüssigen Abfällen, Spülwässern, chemischer Behandlung

Stoff / Parameter Zulässiger Bereich Typische Anwendungsbereiche
Arsen (As) 0,01 – 0,1 mg/l Kann z. B. aus chemisch-physikalischer Behandlung kontaminierter Flüssigkeiten stammen
Cadmium (Cd) 0,01 – 0,1 mg/l Kommt in chemisch belasteten Rückständen vor, z. B. aus Batterieschlämmen oder Farbstoffen
Chrom (Cr) 0,01 – 0,3 mg/l Höhere Werte bei stark chromhaltigen Flüssigkeiten möglich, etwa aus Beizverfahren
Chrom VI (Cr(VI)) 0,01 – 0,1 mg/l Speziell bei Passivierung, Galvanik oder Beize mit Cr⁶⁺-haltigen Chemikalien
Kupfer (Cu) 0,05 – 0,5 mg/l In galvanischen Rückständen oder stark belasteten Spülwässern aus Elektronikverwertung
Blei (Pb) 0,05 – 0,3 mg/l z. B. bei Altbatterien, Bleiummantelungen oder bleihaltigen Loten
Nickel (Ni) 0,05 – 1 mg/l Aus Nickelbeschichtungen, Spülwässern aus Edelstahlverarbeitung oder galvanischen Prozessen
Quecksilber (Hg) 1 – 10 µg/l Besonders bei hochbelasteten Flüssigabfällen aus Altgeräten, Medizin oder chemischen Laborrückständen
Zink (Zn) 0,1 – 2 mg/l Typischer Bestandteil von galvanischen oder metallverarbeitenden Flüssigabfällen

Ergänzende Hinweise:

  • Die Emissionswerte gelten nur, wenn der jeweilige Stoff nachweislich im Abwasser enthalten ist und gemäß BVT-Anhang als relevant eingestuft wurde.
  • Betriebe mit eigener Abwasserbehandlungsanlage dürfen Abweichungen aufweisen – sofern keine zusätzliche Umweltbelastung entsteht.
  • Die Werte basieren auf dem offiziellen EU-Beschluss 2018/1147 zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie.

BVT-assoziierte Emissionswerte für die Metallverarbeitung

(bei indirekter Einleitung in ein aufnehmendes Gewässer)

Diese Werte gelten insbesondere für Unternehmen aus der Eisen- und Metallverarbeitung, z. B. beim Warmwalzen, Beizen, Kaltwalzen, Schmelztauchveredelung oder der elektrolytischen Oberflächenbehandlung.

Übersicht der zulässigen Konzentrationen:

Stoff / Parameter Zulässiger Bereich Typische Prozesse / Hinweise
KW-Index (Kohlenwasserstoffe) 0,5 – 4 mg/l Alle Prozesse
Cadmium (Cd) 1 – 5 µg/l Nur relevant, wenn Cadmium im Abwasserstrom vorhanden ist
Chrom (Cr) 0,01 – 0,1 mg/l Bis zu 0,3 mg/l bei hochlegiertem Stahl zulässig
Chrom(VI) (Cr⁶⁺) 10 – 50 µg/l Beim Beizen von hochlegiertem Stahl oder bei Passivierung mit Cr⁶⁺-Verbindungen
Eisen (Fe) 1 – 5 mg/l Alle Prozesse
Quecksilber (Hg) 0,1 – 0,5 µg/l Nur relevant, wenn Hg im Abwasserstrom vorhanden ist
Nickel (Ni) 0,01 – 0,2 mg/l Bis zu 0,4 mg/l bei austenitischem rostfreiem Stahl
Blei (Pb) 5 – 20 µg/l Bis zu 35 µg/l bei Drahtziehanlagen mit Bleibädern
Bis zu 50 µg/l bei bleilegiertem Stahl
Zinn (Sn) 0,01 – 0,2 mg/l Bei kontinuierlicher Schmelztauchveredelung mit Zinn
Zink (Zn) 0,05 – 1 mg/l Nur relevant, wenn Zink im Abwasserstrom enthalten ist
Fluorid (F⁻) 1 – 15 mg/l Beim Beizen mit fluorwasserstoffsäurehaltigen Säuregemischen
Gesamtphosphor (Pges) 0,2 – 1 mg/l Bei phosphathaltigen Prozessen wie der Phosphatierung

Hinweise zur Anwendung:

  • Die Werte gelten nur, wenn der jeweilige Stoff im Abwasserstrom als relevant eingestuft ist (gemäß BVT-Dokument).
  • Sonderfälle wie die Verarbeitung hochlegierter oder bleihaltiger Stähle ermöglichen abweichende Maximalwerte.
  • Die Angaben gelten für indirekte Einleitungen, z. B. vor Übergabe an ein öffentliches Klärwerk.
  • Die zugrunde liegenden Werte stammen aus dem EU-Durchführungsbeschluss 2022/1668 vom 28.09.2022.

Ihre Vorteile mit MKR Metzger

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Warum BVT-orientierte Abwassertechnik?

Die BVT Abwasserrichtlinie Industrie dient dem Schutz von Gewässern und Wasserressourcen. Sie empfiehlt den Einsatz moderner Verfahren, die den Stand der Technik widerspiegeln – wie er in den BREF-Dokumenten beschrieben wird. Mit Anlagen wie unseren Verdampferanlagen, Ultrafiltrationsanlagen oder Fremdölabscheidern können Unternehmen ihre Abwasserqualität verbessern und ihre Umweltleistung steigern – oft verbunden mit messbaren Einsparungen bei Wasser- und Entsorgungskosten.

Unsere Systeme unterstützen u. a.:

  • Effiziente Kreislaufführung im Produktionsprozess
  • Reduzierte Einleitungen in Oberflächengewässer
  • Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abwasserströmen

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Relevante Branchen

Die MKR-Systeme sind energieeffizient, wartungsarm und modular einsetzbar –
ideal für Branchen wie Metallverarbeitung, Automotive, Maschinenbau oder Oberflächentechnik.

Häufig gestellte Fragen

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Technik im Detail: Aufbereitung mit bewährten Verfahren

Je nach Anforderung setzen wir unterschiedliche Verfahren ein – einzeln oder in Kombination:

  • Verdampferanlagen – energieoptimierte Destillation unter Unterdruck
  • Ultrafiltrationsanlagen – effektive Abtrennung feiner Partikel und Emulsionen
  • Fremdölabscheider – Trennung von Öl-Wasser-Gemischen
  • Vorbehandlung (z. B. pH-Korrektur, Fällung/Flockung)
  • Nachpolitur (z. B. Aktivkohle, Ionenaustausch) für besonders hohe Wasserqualität

Damit erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung, die Sie bei der Umsetzung der BVT-Empfehlungen unterstützt und zugleich ressourcenschonend arbeitet – auf Basis der Industrieemissionsrichtlinie (IED) und der zugehörigen BREF-Dokumente.

BERATUNG – INDIVIDUELL UND PRAXISORIENTIERT

Gemeinsam prüfen wir Ihre Abwasserströme und erarbeiten eine Lösung, die technisch und wirtschaftlich optimal zu Ihrem Betrieb passt
– unter Berücksichtigung der BVT Abwasserrichtlinie Industrie, der BREF-Dokumente und der IED.

Gerne per Mail: info@mkr-metzger.de , Telefon: +49 9091 5000-0 oder Kontaktformular

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